Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren

Die ASF Köln hat sich auf ihrer Delegiertenkonferenz ein weiteres Mal klar für die Streichung der §218 und 219 ausgesprochen. Sie hat einen entsprechenden Antrag auf den Unterbezirksparteitag am 16.03.2019 gestellt:

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD werden aufgefordert, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass der Schwangerschaftsabbruch entkriminalisiert wird und Ärzt*innen Schwangere über ihre Leistungen informieren dürfen. Dazu gehören die §§ 218 und 219 abgeschafft. Die Tötung von Ungeboren durch Dritte, wie er heute in §218 Abs. 2 behandelt wird, soll in einem neuen Straftatbestand geregelt werden. Die Rechte von Schwangeren auf Beratung in Konfliktsituationen soll im Schwangerenkonfliktgesetz gestärkt werden.

Der mit der Union ausgehandelte Kompromiss zum §219a ist aus Sicht der ASF Köln nicht weitgehend genug. Die Ausgaben von 5 Millionen € für die Studie zu den psychosozialen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen unnötig, weil schon zahlreiche Studien zu dem Thema vorliegen. Diese Studien besagen, dass die gesellschaftliche Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu psychischen Problemen führen und weniger der Abbruch selbst. Keine Frau geht leichtfertig mit dieser Entscheidung um. Daher würde eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen den Frauen besser helfen.