Lohngerechtigkeit für Frauen in 2035?

Die AsF Köln hat auf ihrer Delegiertenkonferenz gestern fünf Frauen neu in den Vorstand gewählt: Dr. Helen Eckmiller, Hanna Fritz, Stefanie Mauch, Natalie Mittler und Lena Teschlade. Die bisherige Beisitzerin im Vorstand, Igone Pagano wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der Vorstand besteht damit wieder aus insgesamt 11 Frauen. Zudem hat die Delegiertenkonferenz einstimmig entschieden beim Delegiertenprinzip zu bleiben. Die Ortsvereine werden daher gebeten, auf ihren Hauptversammlungen ihre Delegierten zur AsF zu wählen und in der Mitgliederverwaltung MAVIS zu hinterlegen.

Nach dem formellen Teil hat die AsF darüber diskutiert, wie die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen überwunden werden kann. Frauen bekommen in Deutschland noch immer etwa 21% weniger Gehalt. Daher markiert der Equal Pay Day am 18. März 2018 den Tag, bis zu dem Frauen in diesem Jahr quasi umsonst gearbeitet haben.

Anja Weber, DGB Vorsitzende NRW hat betont, dass Tarifverträge ein sehr wirksames Instrument sind, die Lohnunterschiede zumindest deutlich zu reduzieren. Beträgt der Lohnunterschied bei gleicher Arbeitszeit insgesamt etwa 14%, so liegt der Unterschied in tarifgebundenen Unternehmen bei nur 4%. Auch die schlechte Bezahlung von Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen ausgeführt werden wie beispielsweise Pflegeberufe, kann man zumindest teilweise mit der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen nachkommen. Sie lobte den wegweisenden Tarifabschluss der IGMetall mit der Möglichkeit einer 28 Stunden Woche mit Teillohnausgleich für Männer und Frauen, die sich stärker der Sorgearbeit widmen wollen. Gleichzeitig betonte sie aber auch, dass flexible Arbeitsmodelle mit Heimarbeit flankierende rechtliche Bedingungen brauchen, damit Frauen nicht tagsüber die Sorgearbeit und nachts eine Vollzeitstelle in Heimarbeit machen.

Daniela Jansen, AsF Landesvorsitzende NRW äußerte die Hoffnung, dass wir spätestens 2035 den Equal Pay Day am 01. Januar feiern. Um dieses Ziel zu erreichen, muss noch mehr Transparenz für jede Einzelne darüber geschaffen werden, wie sie im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen bezahlt wird. Die vorherige Landesregierung hatte hierzu einen Entgelt-Check in der Öffentlichen Verwaltung in NRW eingeführt, der jetzt von Schwarz-Gelb aber nicht mehr fortgeführt wird. Die Regelungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene kritisiert Daniela als nicht weitreichend genug. Die Vereinbarung zum Rückkehrrecht in Vollzeit gilt nur in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern. Dies trifft aber nur auf etwa 2% der knapp 3,6 Millionen Betriebe in Deutschland zu. Auch bestehende Instrumente wie das Entgelttransparenzgesetz sollen nur überprüft, aber nicht weiterentwickelt werden.

Die Frauen können ihren Teil dazu beitragen, in dem sie die bestehenden Instrumente auch für sich nutzen. Die AsF Vorsitzende, Marion Sollbach war die einzige im Raum, die bereits von ihrem Auskunftsanspruch nach Entgelttransparenzgesetz Gebrauch gemacht hat. Es gibt noch viel zu tun, um wirklich Lohngerechtigkeit in Deutschland herzustellen. 2035 scheint dabei ein eher optimistisches Ziel.

Übrigens ganz lieben Dank an Peter, der tolle Fotos gemacht und auch viel Neues gelernt hat.